Kontrollfahrt in der Schweiz

Ihr Weg zum Schweizer Führerschein!

Direkt zum Schweizer Führerausweis
Nach Ihrer Einreise in die Schweiz haben Sie 12 Monate Zeit, Ihren ausländischen Führerschein in einen Schweizer Führerschein umzuwandeln. Für Bürger:innen aus Nicht-EU- oder Nicht-EFTA-Staaten ist dafür eine offizielle Kontrollfahrt erforderlich.

Was ist eine Kontrollfahrt?
Die Kontrollfahrt ist ein Verfahren, bei dem das Strassenverkehrsamt überprüft, ob Sie die Schweizer Verkehrsregeln beherrschen und ein Fahrzeug sicher führen können. Diese Fahrt ist verpflichtend für bestimmte Personen, darunter:

  • Inhaber:innen eines ausländischen Führerscheins (ausser aus EU/EFTA-Staaten).
  • Personen mit medizinischen Einschränkungen.
  • Senior:innen mit besonderen Anforderungen.

Die Kosten der Kontrollfahrt trägt der Führerscheininhaber, und sie kann nur einmal wiederholt werden – eine gründliche Vorbereitung ist daher entscheidend.

Fahrzeugführerschein umschreiben lassen – das müssen Sie wissen

  • Gültigkeit des ausländischen Führerscheins: Während der ersten 12 Monate nach Ihrem Einreisedatum (auf Ihrer Aufenthaltsbewilligung vermerkt) dürfen Sie Ihren ausländischen Führerschein in der Schweiz verwenden. Danach dürfen Sie keine Fahrzeuge mehr führen, ohne den Führerschein umzuwandeln.
  • Kontrollfahrt erforderlich?:
    Für Bürger:innen aus EU- oder EFTA-Staaten entfällt die Kontrollfahrt. Für alle anderen Länder gilt: Eine Kontrollfahrt ist nötig, um den Führerschein umzuschreiben. Prüfen Sie die Anforderungen auf der Webseite Ihres kantonalen Strassenverkehrsamts.


Besitzen Sie einen Führerausweis aus einem der folgenden Länder? Dann können Sie alle Kategorien ohne zusätzliche Kontrollfahrt oder Prüfung in der Schweiz umschreiben lassen:

  • Belgien
  • Bulgarien
  • Dänemark
  • Deutschland
  • Estland
  • Finnland
  • Frankreich
  • Griechenland
  • Grossbritannien
  • Irland
  • Island
  • Italien
  • Kroatien
  • Lettland
  • Liechtenstein
  • Litauen
  • Luxemburg
  • Malta
  • Niederlande
  • Norwegen
  • Österreich
  • Polen
  • Portugal
  • Rumänien
  • Schweden
  • Slowakei
  • Slowenien
  • Spanien
  • Tschechische Republik
  • Ungarn
  • Zypern


Besitzen Sie einen Führerausweis aus einem der folgenden Länder? Dann können Sie die Kategorien A (Motorrad) und B (Auto) ohne Kontrollfahrt oder Prüfung in der Schweiz umschreiben lassen:

  • Andorra
  • Australien
  • Israel
  • Japan
  • Kanada
  • Marokko
  • Monaco
  • Neuseeland
  • San Marino
  • Singapur
  • Südkorea
  • Taiwan*
  • Tunesien
  • USA

*Für Taiwan gilt die Regelung nur für die Kategorien A1 (kleine Motorräder) und B (Auto).


Berufliche Nutzung von Fahrzeugen
Möchten Sie in der Schweiz beruflich ein Fahrzeug führen – beispielsweise als LKW- oder Taxifahrer:in?
Dann müssen Sie:

  1. Ihren Führerschein der entsprechenden Kategorie umwandeln lassen.
  2. Ggf. eine zusätzliche Theorieprüfung ablegen, um die Schweizer Bestimmungen (z. B. Arbeits- und Ruhezeiten) nachzuweisen. Diese Prüfung erfolgt am Computer und ist in Deutsch, Französisch oder Italienisch verfügbar.


Wie melde ich mich für die Kontrollfahrt an?

  1. Gesuchsformular einreichen
    Das Formular finden Sie online auf der Webseite des Strassenverkehrsamts Ihres Kantons (https://strassenverkehrsaemter.ch/)
  2. Unterlagen vorbereiten
    Die benötigten Dokumente variieren je nach Kanton – informieren Sie sich frühzeitig!
  3. Drei Monate Frist
    Nach Einreichung des Gesuchs haben Sie drei Monate Zeit, die Kontrollfahrt abzulegen. Diese Frist ist in der Regel nicht verlängerbar.


Vorbereitung auf die Kontrollfahrt
Eine gründliche Vorbereitung minimiert das Risiko eines Nichtbestehens. Obwohl Fahrlektionen nicht vorgeschrieben sind, empfehlen wir Ihnen, Ihre Kenntnisse bei einer Fahrschule zu überprüfen.